Kosten

Behandlung und Honorar:

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeite ich in meiner Praxis zum Teil mit Sätzen oberhalb des GeBüH- Rahmens / Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.

Die zu erwartenden Gebühren (soweit sie planbar sind) werde ich selbstverständlich mit Ihnen nach der Anamnese besprechen. Sie richten sich nach dem individuellen Behandlungskonzept.

Die Gebühren für einen Ersttermin bei mir mit eingehender Anamnese, Zungen- und Pulsdiagnose sowie Erstellung einer Arzneirezeptur liegen für Selbstzahler bei ca. 40 Euro je halber Stunde. In der Regel dauert ein ausführlicher Ersttermin bei mir eineinhalb bis zwei Stunden und hängt unter anderem von Ihrem Anliegen und der Vorgeschichte ab.

Folgetermine bei mir werden mit ca. 20 € je angefangener Viertelstunde berechnet.Eine 60-minütige osteopathische Untersuchung und Behandlung beläuft sich i.d.R. auf 95 Euro.

Die Behandlungsleistungen stehen stets in Ihrem Interesse und werden nach ihrer Notwendigkeit vorgenommen.Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.

Sollten Sie sich aufgrund der gegenwärtig angespannten wirtschaftlichen Lage finanziell in einer schwierigen Situation befinden, weisen Sie mich bitte darauf hin. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eines Sozialhonorars, das individuell besprochen wird.

Bezüglich einer Gebührenerstattung erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.

Sofern Sie gesetzlich versichert sind und keine Zusatzversicherung besteht, werden die Gebühren für eine chinesische Behandlung i.d.R. nicht von den Krankenkassen erstattet, wohl aber in vielen Fällen zumindest anteilig für die Osteopathie. Oftmals benötigen Sie hierfür zusätzlich auch eine Überweisung durch Ihren Haus- oder Facharzt.